Unsere Tarife

Hier finden Sie sämtliche Details zu unseren aktuell geltenden Tarifen und deren Richtlinien.

Leistungsvereinbahrung

Seit dem 1. Mai 2009 hat der Kinderkrippenverein Dietikon mit der Stadt Dietikon einen Leistungsvertrag, basierend auf dem Elternbeitragsreglement EBR unterzeichnet. Die Eltern verpflichten sich bei Vertragsabschluss daher, die Monatspauschale, gemäss der aktuellen Elternbeitrags-Vereinbarung EBV, mit der Stadt Dietikon zu bezahlen.

Auszüge aus unserem Betriebsreglement

Kinderkrippen

Für Eltern wohnhaft in Dietikon

Für in Dietikon wohnhafte Eltern gilt bezüglich der zu zahlenden Tarife das «Reglement über Beiträge an schul- und familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement EBR)» vom 1. Januar 2017 (Stand 26. Oktober 2020).

Das Tarifsystem basiert auf einem minimalen Basisanteil mit zusätzlichem Einkommensanteil, orientiert am steuerbaren Einkommen bzw. Vermögen, und nach Oben begrenzt durch einen maximalen Betreuungsbeitrag gemäss EBR.

Ein auf Sie zugeschnittenes Angebot über mögliche Betreuungsbeiträge erhalten Sie kostenlos bei der Fachstelle Frühe Kindheit der Stadt Dietikon (Kontakt siehe unten).

Für Eltern wohnhaft ausserhalb Dietikon

Nicht in Dietikon wohnhafte auswärtige Eltern bezahlen unseren vollen kostendeckenden Betreuungs-Beitrag gemäss dem Betriebsreglement des Kinderkrippenverein Dietikon.

Speziell erwähnt werden sollte hier die getrennte Tarif-Führung bezüglich zweier unterschiedlicher Alterskategorien

  • 2 Monate bis und mit 18 Monaten
  • ab 19 Monaten bis Kindergarteneintritt


Angebots-Anfragen

Für Anfragen zu den Betreuungs-Beiträgen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachstelle Frühe Kindheit.

Kontakt:
Fachstelle Frühe Kindheit        Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Telefon: 044 744 14 70
E-Mail: fruehekindheit@dietikon.ch

Für alle anderen allgemeinen Fragen, inklusive dem Betriebsreglement oder dem Elternbeitragsreglement EBR, stehen Ihnen unsere Krippenleiterinen selbstverständlich direkt zur Verfügung.

Verbindlichkeit einer Zusage und zusätzliche Gebühren

Wird nach dem Anmeldegespräch den Eltern ein definitiver Betreuungsplatz zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesichert, erhebt die Krippenleitung eine Aufnahmegebühr für administrative Aufwände von Fr. 100.- die bar gegen Quittung zu bezahlen ist. Die Betreuungspauschale wird vom Eintrittsdatum an gemäss dem Elternbeitragsvertrag, unabhängig von der Eingewöhnungszeit, berechnet. Sofern der Betreuungsvertrag seitens der Eltern nicht wie vereinbart eingehalten wird, erhebt der Kinderkrippenverein eine Umtriebspauschale von Fr. 1‘000.- zahlbar innert 10 Tagen nach Kündigung des Vertrags.

Durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrags können die Eltern Vereinsmitglieder des Kinderkrippenvereins Dietikon werden. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 20 pro Jahr.

Öffnungszeiten und sonstige Informationen

Die Kinderkrippen und der Krippenhort sind von Montag bis Freitag von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Zeiten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Die Kinder werden durch die Eltern gebracht und abgeholt. Dies ermöglicht einen vertrauensvollen und informativen Kontakt zum Betreuungspersonal. Unpünktlichkeit wird nach zweimaligem mündlichem Mahnen mit Fr. 100.- in der laufenden Monatsrechnung fakturiert. Kinder die am Vormittag oder ganztags die Kinderkrippe besuchen, müssen bis spätestens 9.00 Uhr in der Kinderkrippe sein. Spätere Einfindungszeit stört den Tagesablauf und die Zeit zwischen 9.00 und 11.00 Uhr wird für Spaziergänge und Aktivitäten genutzt. Ein kindgerechtes Abschiednehmen ist sehr wichtig und sollte in der zeitlichen Planung durch die Eltern berücksichtigt werden. Eltern, welche ihre Kinder von anderen Personen abholen lassen, müssen vorher die Gruppenleitung oder die Krippenleitung informieren. Das Kind wird nicht an Drittpersonen abgegeben, wenn das zuständige Personal nicht informiert worden ist.

Hinweis: 

Sämtliche Details zu Tarifen, Richtlinien und Bedingungen finden Sie unter Downloads im Betriebsreglement der Kinderkrippen, im Elternbeitragsreglement der Stadt Dietikon, sowie im Reglement der Tagesfamilienvermittlung .

Krippenhort & Vorkindergarten

Es gelten folgende Tarife:

 

Tagesfamilien

Es gelten folgende Tarife:

Wir haben Vertrauen in die Persönlichkeit und Entwicklungsfähigkeit der Kinder